RA Deutgen mit einem Teil der Jura-Studenten der Universität Tunis, die am Programm teilnahmen.
Kongress der IRZ, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Universität Tunis, in Tunis, 18-19.09.2024
Im Rahmen des Projektes, „Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Schutz von vulnerablen Gruppen (Amélioration de l'Accès à la Justice et protection des groupes vulnérables) (2024) “, das durch die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), die Bundesrechtsanwaltskammer und die Universität Tunis veranstaltet wurde hielt Rechtsanwalt und Strafverteidger David S. Deutgen, Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln im Strafrecht 2 Vorträge über Rechtliche Rahmenbedingungen zum Zugang zur Justiz für vulnerable Gruppen und den Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung. Kongressprogramm Kongresswebsite