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Ihre Kanzlei

BSD Rechtsanwälte Strafverteidiger

Honorare

Honorare

Recht ein­fach und trans­parent,
auch was die Kosten angeht:

  • bedeutet für uns, den Sach­ver­halt ver­ständlich zu ver­mit­teln. Das be­trifft auch die Ge­bühren. Nach der Locker­ung des anwalt­lichen Ge­bühren­rechts waren wir eine der ersten Kanz­leien die ver­braucher­trans­parente Honorare an­ge­boten haben. So wis­sen Sie von vorne herein, dass die Ge­bühr für ein erstes an­walt­liches Be­ratungs­ge­spräch höchstens 190,00€ (exkl. 19% MwSt.), kosten darf, als Privat­person. Für Unter­nehmen be­läuft sich die an­walt­liche Be­ratungs­ge­bühr auf 250,00€ (exkl. 19% MwSt.)

  • ist auch die Erst­be­ratung in al­len Fäl­len, denn sol­lte daraus ein Man­dats­ver­hältnis ent­stehen, so ist das Erst­be­ratungs­ge­spräch für sie kosten­los.

  • Im Normal­fall rechnen wir nach dem RVG (Rechts­anwalts­ver­gütungs­gesetz) ab, kön­nen aber in beson­deren Fäl­len auch ein Stunden­honorar in Höhe von 250€ ver­ein­baren.

->   Ganz gleich für welches Modell wir uns ge­mein­sam ent­scheiden, Sie wis­sen immer genau welche Kosten auf Sie zu­kommen.