Recht einfach und transparent, auch was die Kosten angeht:
bedeutet für uns, den Sachverhalt verständlich zu vermitteln. Das betrifft auch die Gebühren. Nach der Lockerung des anwaltlichen Gebührenrechts waren wir eine der ersten Kanzleien die verbrauchertransparente Honorare angeboten haben. So wissen Sie von vorne herein, dass die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch höchstens 190,00€ (exkl. 19% MwSt.), kosten darf, als Privatperson. Für Unternehmen beläuft sich die anwaltliche Beratungsgebühr auf 250,00€ (exkl. 19% MwSt.)
ist auch die Erstberatung in allen Fällen, denn sollte daraus ein Mandatsverhältnis entstehen, so ist das Erstberatungsgespräch für sie kostenlos.
Im Normalfall rechnen wir nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab, können aber in besonderen Fällen auch ein Stundenhonorar in Höhe von 250€ vereinbaren.
-> Ganz gleich für welches Modell wir uns gemeinsam entscheiden, Sie wissen immer genau welche Kosten auf Sie zukommen.